Corona
Aufgrund der Pandemieentwicklung wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung am 2. Februar 2023 außer Kraft gesetzt. Beschäftigte vor Infektionen zu schützen, ist aber weiterhin Aufgabe des Arbeitgebers. Ob und welche Schutzmaßnahmen nötig sind, legen Betriebe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Rechtsgrundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen).
Zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 sollten bei Vorliegen tätigkeitsspezifischer Risiken weiterhin geeignete Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Diese schützen auch vor anderen Krankheitserregern. Einen wirksamen Schutz bietet die Beachtung der AHA+L-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüftung):
Abstand
- Mindestens 1,5 m Abstand zwischen den Personen
- Verzicht auf Begrüßungsformen mit direktem Körperkontakt
- Abtrennung, möglichst aus transparentem Material, um erforderlichen Sichtkontakt und ausreichende Beleuchtungsverhältnisse sicherzustellen
- Einzelbüros, digitale Kommunikation, Homeoffice, Schichtarbeit, feste Arbeitsgruppen
Hygiene
- Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch
- Hände regelmäßig und gründlich waschen, Seife mind. 20 sec einwirken lassen
- Rückfettende Handdesinfektionsmittel verwenden, wenn Händewaschen nicht möglich
- Arbeitsmittel möglichst nur durch eine Person verwenden
- intensivierte Oberflächenreinigung
Masken
- Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), sofern arbeitsbedingt der Schutzabstand nicht eingehalten werden kann und Abtrennungen nicht vorgenommen werden können
- bei höherem Infektionsrisiko filtrierende Halbmasken (mindestens FFP2)
Lüftung
- Fensterlüftung (Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster) in Büroräumen mind. stündlich, in Besprechungsräumen mind. alle 20 Minuten für 3 bis 10 Minuten
- raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) mit hohem Frischluftanteil und nach Möglichkeit mit HEPA-Filter
Die Gefährdungsbeurteilung ist entsprechend zu aktualisieren und die Beschäftigten über die Bedeutung und Anwendung der jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen und die Einhaltung ist zu kontrollieren.
Praxishilfe: Die folgenden Dokumente und Links liefern weitere, z.T. sehr konkrete branchenspezifische, Unterstützung für das betriebliche Coronamanagement. Infektionsschutzgerechtes Lüften - Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie Arbeitsschutz und SARS-CoV-2 – Informationen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie Handlungsempfehlungen der BAuA zu SARS-CoV-2 Informationen der DGUV für Betriebe Gesund bleiben in der Pandemie (Arbeitnehmerkammer) Home sweet home – Homeoffice beschäftigtengerecht gestalten (Arbeitnehmerkammer) |